Beschäftigungsverbot in der Altenpflege – ab wann ist arbeiten tabu?

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Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ab wann man ein Beschäftigungsverbot in der Altenpflege bekommt? Wer als Pflegekraft in der Alten- oder Krankenpflege arbeitet, ist verschiedenen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und kann auch selbst bei einer Erkrankung zu einem Risiko für die Senioren und Heimbewohner werden. Daher greifen in verschiedenen Bereichen und unter verschiedenen Voraussetzungen Beschäftigungsverbote bzw. die Beschäftigung wird eingeschränkt. Gründe für die Einschränkung der Beschäftigung oder ein Beschäftigungsverbot können wirksam werden bei unterschiedlichen Anlässen.

Beschäftigungsverbot bei einer Schwangerschaft

Schwangere Frauen unterliegen nach den deutschen Gesetzten besonderem Schutz. Frauen die in der Pflege arbeiten, haben es daher sehr schwer, weil sie bei einer Schwangerschaft viele für die Pflege typische Tätigkeiten nicht mehr verrichten dürfen. So ist beispielsweise das Heben von Patienten für Schwangere untersagt und auch Nachtdienste dürfen von schwangeren Altenpfleger/innen in Altenheimen oder Krankenhäusern nicht mehr verrichtet werden. In den Bereich des Berufsverbots fallen auch pflegerische Tätigkeiten, bei denen eine hohe Infektionsgefahr besteht und bei denen mit chemischen Substanzen umgegangen wird. So kann beispielsweise schon der Umgang mit bestimmten Medikamenten, Infusionen usw. ein Risiko für die werdende Mutter darstellen. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber dann für eine angemessene Ersatzbeschäftigung der Schwangeren in anderen Bereichen sorgen.

Beschäftigungsverbot bei Infektionskrankheiten in der Altenpflege

Selbstverständlich dürfen Pflegekräfte in einem Seniorenheim auch dann nicht arbeiten, wenn sie an einer Infektionskrankheit leiden, die ansteckend ist und auf die anderen Mitarbeiter, Patienten und Heimbewohner übertragen werden kann. So zum Beispiel bei Salmonellenerkrankungen, Tuberkulose, nachgewiesenen MRSA Erregern und anderen schweren Erkrankungen, die meldepflichtig sind. Empfohlen ist aber auch, sich bei einer schweren Erkältung oder Grippe krank zu melden, um nicht weitere Heimbewohner oder Kollegen mit den Erregern zu infizieren. Auch ansteckende Hauterkrankungen können zu einem zeitweiligen Berufsverbot führen.

Beschäftigungs- oder sogar Berufsverbot bei schwerwiegende Fehler oder Gewalt

Auch bei schwerwiegenden Fehlern, die Leib und Leben der Patienten oder Bewohner gefährden, kann die Führung der Berufsbezeichnung aberkannt werden, was einem Berufsverbot gleich kommt, denn die Führung der Berufsbezeichnung ist die Voraussetzung für eine Beschäftigung. Es kann aber auch ein komplettes Berufsverbot erteilt werden. Diese Maßnahme richtet sich nach der Schwere des vorliegenden Pflegefehlers. So fallen in die Kategorie schwere Pflegefehler beispielsweise falsch verabreichte Medikamente und Injektionen, Kontrakturen und Dekubiti usw.

Ein weiterer und schwerwiegender Grund für das Aussprechen eines Berufsverbots ist die Anwendung von Gewalt in der Pflege. Mitarbeiter, die beim Verrichten pflegerischer Tätigkeiten Gewalt anwenden, riskieren eine Verurteilung und ein gerichtlich ausgesprochenes Berufsverbot.

Berufsverbot bei Urkundenfälschung als Altenpfleger/in

Auch die Urkundenfälschung ist immer wieder Thema, wenn es um Berufsverbot geht. In der täglichen Pflege ist das Führen einer individuellen Pflegedokumentation für alle Mitarbeiter Pflicht. Wer die Pflegedokumentation fälscht, indem er Einträge löscht, verändert oder wissentlich falsche Einträge vornimmt um beispielsweise eine vorteilhaftere Einstufung bei der Pflegestufe zu erreichen oder Pflege-Fehler vertuschen möchte, riskiert seine Berufszulassung.

Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Arbeitsverbots

Leider ist es im Pflegealltag häufig schwierig bestimmte Einschränkungen bei der Tätigkeit durchzusetzen. Wegen eines geringen Personalschlüssels lastet auf vielen Pflegekräften ein sehr hoher Druck. Viele Mitarbeiter melden sich daher sehr ungern krank, weil sie ihren Kollegen nicht noch mehr Arbeit zumuten möchten. Leider gibt es auch immer wieder Arbeitgeber, die Mitarbeiter, die nachweislich krank und arbeitsunfähig sind kündigen. Diese Repressalien seitens Arbeitgeber und Kollegen können zu einem Problem werden, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit verschweigen, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Falls auch Ihr Arbeitgeber Ihnen Probleme macht, schauen Sie sich doch einfach mal unsere Stellenangebote aus der Altenpflege an.


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