Erhöhung des Pflegemindestlohns 2024 – was gibt es zu beachten?

Pflegemindestlohns 2024

Die Erhöhung des Pflegemindestlohns 2024 erfolgte gestaffelt im Februar und Mai. Dabei handelt es sich um die ersten zwei Schritte eines bereits beschlossenen Plans zur weiteren Erhöhung im Jahr 2025. Darüber dürfen sich nicht nur Fachkräfte freuen. Auch Pflegehilfskräfte sind bei den Erhöhungen mit eingeschlossen.

Der Pflegemindestlohn wird 2024 gestaffelt erhöht

Bereits 2023 wurde die Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege für 2024 in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung beschlossen und trat zum 1. Februar 2024 in Kraft. Es handelt sich dabei um eine gestaffelte Erhöhung, die jeweils zum 1. Februar und zum 1. Mai erfolgten und auf die Qualifikationen sowie die Beschäftigung bezogen sind.

Am 1. Februar stieg der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro. Am 1. Mai 2024 auf 15,50 Euro.

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung stieg der Mindestlohn im Februar auf 15,25 Euro und im Mai auf 16,50 Euro.

Pflegefachkräfte durften sich ab Februar 2024 über 18,25 Euro und ab Mai dieses Jahres über 19,50 Euro freuen.

Damit liegt der Pflegemindestlohn deutlich über dem generellen gesetzlichen Mindestlohn von lediglich 12,41 Euro.

Weitere Erhöhung des Pflegemindestlohns für 2025 bereits beschlossen

Die gestaffelte Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege wird jeweils für zwei Jahre im Voraus beschlossen. Aktuell erfolgt sie in drei Schritten im Februar und Mai 2024 sowie zum ersten Juli 2025.

Pflegehilfskräfte erhalten ab 1.Juli 2025 einen Stundenlohn von 16,10 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung verdienen einen Stundenlohn von 17,35 Euro. Bei Pflegefachkräften kommt ein Sprung von einem Euro pro Stunde auf 20,50 Euro.

Die Pflegekommission reagiert mit diesen durchgesetzten Empfehlungen auf verschiedene, entscheidende Faktoren und Probleme in der Pflege und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage.

Warum wird der Pflegemindestlohn erhöht?

Die Pflegekommission basiert ihre Empfehlungen und das rechtswirksame Umsetzen in einer Verordnung auf mehreren Faktoren. Dazu gehören unter anderem:

  1. Der Mangel an Hilfs- und Fachkräften: Der Bedarf an Personal in der Pflege wächst. Sowohl ambulante als auch stationäre Versorgung gewinnen erheblich an Bedeutung. Gleichzeitig besteht bereits ein Mangel an Personal und Interessentieren. Die Berufe in der Pflege müssen attraktiver werden, was sich zum einen über eine verbesserte Entlohnung erreichen lässt. Die Erhöhung des Mindestlohns ist dennoch nur ein nötiger Schritt und nicht die endgültige Lösung.
  2. Faire Verhältnisse schaffen: Der festgesetzte Pflegemindestlohn gilt bundesweit und für alle Einrichtungen, die unter den Mindestlohn fallen. Damit wird eine faire Basis für alle in der Pflege Beschäftigten kreiert – unabhängig von dem jeweiligen Wohnort.
  3. Anpassung an die wirtschaftliche Lage: Steigende Preise und Lebenshaltungskosten erfordern eine Erhöhung der Löhne. Hilfs- und Fachkräfte müssen selbst beim Bezug des Mindestlohns in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt mit einem Vollzeitjob zu bestreiten. Aufgrund von Krisen und Inflation war eine angepasste Erhöhung nötig. Die absehbare Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in Bezug auf Mieten, Lebensmittel, Treibstoff und weitere Ausgaben im alltäglichen Leben führte zu der vorausschauenden Erhöhung bis zum Jahr 2025.
  4. Orientierung an der Tarifentwicklung: Um im Wettbewerb Bestand zu haben, wird die Entwicklung der Tarife in anderen Bereichen mit einkalkuliert. Zeigen sich hier Anpassungen nach oben, ist ein Nachziehen nicht nur angeraten, sondern nötig.
  5. Die realistischen Möglichkeiten: Eine Erhöhung des Mindestlohns ist nur in dem Ausmaß möglich und sinnvoll, in dem realistische finanzielle Mittel vorhanden sind. Sie darf nicht dazu führen, weniger Personal beschäftigt werden kann.

Bei der multifaktoriellen Entscheidung müssen nicht nur die Kräfte selbst, sondern auch Entwicklungen, Vorhersagen und das Umfeld berücksichtigt werden. Es gilt, zum Vorteil aller zu entscheiden und potenziell daraus entstehende Probleme zu minimieren.

Wer profitiert von dem erhöhten Pflegemindestlohn?

Von den (qualifizierten) Pflegehilfskräften bis zu den Pflegefachkräften sind alle bei der Erhöhung des Pflegemindestlohns eingeschlossen. Auch ohne längere Ausbildung verbessert sich das Gehalt und damit die finanzielle Lage. Weiterbildungen sind weiterhin empfehlenswert.

Eine Verbesserung kann es jedoch auch für Einrichtungen, Patienten und Angehörige geben. Durch den gestiegenen Mindestlohn in der Pflege werden Berufe und Beschäftigungen darin interessanter. Das könnte dem Personalmangel entgegenwirken und somit die Lage für zahlreiche Menschen entlasten. Davon betroffen sind weit mehr als die Beschäftigten, die aktuell den Mangel abfangen.

Von wem wurde die Erhöhung des Pflegemindestlohns beschlossen?

Verantwortlich dafür ist die Pflegekommission. Sie setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen. Dabei handelt es sich um vier Arbeitgeber und vier Arbeitnehmer. Die Entscheidungen werden jeweils für zwei Jahre getroffen. Damit die Beschlüsse und Empfehlungen rechtskräftig sind, sind sie in einer Verordnung zusammenzufassen, zu begründen und umzusetzen. Dabei handelt es sich um die Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums.

Welche Verbesserungen gehen mit der Erhöhung des Pflegemindestlohns einher?

Neben der Lohnerhöhung im Bereich der Pflege findet sich in der Verordnung eine weitere Verbesserung, die die Attraktivität der Berufe vergrößert und einen Beitrag zur Entlastung sowie zur Work-Life-Balance leistet.

Der Urlaubsanspruch wurde vergrößert. Ab einer 5-Tage-Woche besteht der Anspruch auf 9 zusätzliche, bezahlte Urlaubstage über den gesetzlich festgelegten Anspruch auf Urlaub hinaus. Diese Regelung ist unwirksam, wenn arbeitsrechtlich, betrieblich oder tariflich bereits eine längere Dauer vorgesehen sind. Auch hierdurch sollen bundesweit fairere Bedingungen für Hilfs- und Fachkräfte in der Pflege geschaffen werden.

Erhöhung des Pflegemindestlohns – gute Nachrichten für 1,3 Millionen Menschen und mehr

Derzeit sind rund 1,3 Millionen Menschen als Pflegehilfen und Pflegefachkräfte beschäftigt. Die bundesweite Verordnung zur Erhöhung des Mindestlohns ist aber nicht nur eine gute Nachricht für die Beschäftigten selbst. Patienten, Angehörige und Einrichtungen könnten davon profitieren, indem der bestehende Mangel an Personal abnimmt. Nicht nur mit den Entwicklungen anderer Tarife Schritt zu halten, sondern den gesetzlich festgelegten Mindestlohn deutlich zu überschreiten, setzt einen deutlichen Anreiz und ist zugleich ein Statement. Es ist eine greifbare Würdigung der Anstrengungen und der Belastungen, die mit Berufen in der Pflege einhergehen.

Die weiteren Erhöhungen mit zunehmender beruflicher Qualifikation sind ein zusätzlicher Anreiz dafür, sich weiterzuentwickeln und damit die eigene Kompetenz zu vergrößern.

Obwohl damit keine Lösung für alle Probleme, Widrigkeiten und Herausforderungen in der Pflege geschaffen ist, stellt es doch einen Schritt in die richtige Richtung dar. Zu beachten ist dabei aber auch, dass Erhöhungen und weitere Verbesserungen nur soweit möglich sind, wie die aktuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten es zulassen. Die Zusammenhänge mit Wirtschaft, Politik und gesellschaftlicher Entwicklung werden oftmals übersehen, was Frustration erzeugt. Eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Anerkennung und Incentives spielen daher nach wie vor entscheidende Rollen – auch nach der Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege.


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