In etwas mehr als einem Jahr soll sie nun endlich starten: Die neue Pflegeausbildung, auch „Generalistik“ genannt. Wir möchten Sie mit den folgenden Punkten über die generalistische Pflegeausbildung informieren. Generalistik, weil ab dem 01.01.2020 die Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege in einem gemeinsamen Ausbildungsgesetz zusammengefasst werden. Doch strenggenommen, geht es nicht darum, drei Berufe in einer Ausbildung zusammenzufassen, sondern vielmehr darum, einen neuen Beruf, nämlich den der Pflegefachfrau / des Pflegefachmanns, zu schaffen.
Dabei erheben wir keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. Das Thema ist zu komplex, um hier vollständig alle Informationen zu vermitteln. Auch liegen noch einige Beschlüsse heute nicht vor, die einen erheblichen Einfluss auf die endgültige Gestaltung der neuen Pflegeausbildung haben. Wir möchten Ihnen einen ersten Zugang zur Thematik schaffen und verweisen gerne auch auf andere Informationsquellen, wie Sie sie z.B. auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums finden. Auch sprechen wir uns nicht davon frei, dass Sie hier Punkte finden, die bereits an anderer Stelle anders formuliert oder weiterentwickelt wurden. Falls Sie außerdem auf der Suche nach einem neuen Job sind, finden Sie hier unsere Stellenangebote aus der Altenpflege.
Startschuss bereits gefallen – Umsetzung ab 1. Januar 2020
Bereits im Juli 2017 wurde das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe verkündet, mit dem der Grundstein für eine neue Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeausbildung gelegt wurde. Ab dem 01.01.2020 wird das sogenannte Pflegeberufegesetz die bisherigen Gesetze über die Krankenpflege und die Altenpflege ablösen. Dass es möglich sein wird, bereits im Herbst 2019 mit der generalistischen Pflegeausbildung zu starten, ist und bleibt ein hartnäckiges Gerücht. Es wird jedoch definitiv keine Gesetzeslücke und kein Vorhaben geben, wonach ein früherer Start der Ausbildung angedacht ist.
Die generalistische Pflegeausbildung – Ablauf und Aufbau
Die reguläre Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann wird drei Jahre dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Möglichkeiten die Ausbildung zu verkürzen. Auch eine Ausbildung in Teilzeit (bis zu 5 Jahre) wird möglich sein.
Die Ausbildung, auch das ist nicht neu, gliedert sich in einen schulischen und einen praktischen Teil. Beide Bereiche werden in sogenannter Blockform durchgeführt. Auf die theoretische Ausbildung fallen 2.100 Stunden, auf den praktischen Teil, der in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt wird, fallen 2.500 Stunden.
Für die Planung der praktischen Einsätze ist der Ausbildungsträger verantwortlich. Ausbildungsträger können sein:
- Zugelassene Krankenhäuser der Akutversorgung
- Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben
- Ambulante Pflegedienste, die Versorgungsverträge mit den Pflege- und Krankenkassen abgeschlossen haben.
Aufgabe des Ausbildungsträgers ist es, die diversen Einsätze in den anderen Fachbereichen bereits im Vorfeld der Ausbildung zu organisieren.
Ursprünglich geplant war, seitens der Bundesregierung, eine einheitliche Ausbildung, eben eine Generalistik, die keine weiteren Abstufungen vorsieht. Letztlich hat man sich, aus welchen Gründen auch immer, dazu entschieden, eine Spezialisierung in den Bereichen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege zuzulassen. Zunächst einmal starten alle Auszubildenden gemeinsam in die ersten zwei Lehrjahre. Vor Ablauf des zweiten Lehrjahres muss der/die Auszubildende sich entscheiden
- die generalistische Ausbildung im 3. Lehrjahr fortzusetzen à Abschluss: Pflegefachmann/Pflegefachfrau.
- eine Spezialisierung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zu absolvieren.
- eine Spezialisierung als Altenpfleger/in zu absolvieren.
Anzumerken ist, dass der Absolvent mit einer Spezialisierung auf einen erheblichen Vorteil verzichtet. Denn mit einer Spezialisierung, z.B. in der Altenpflege, kann der Auszubildende auch ausschließlich in der Altenpflege in der Bundesrepublik eingesetzt werden. Als Pflegefachmann dagegen, stehen ihm alle Berufszweige der Pflege offen – und zwar EU-weit.
Diese Form der Ausbildung soll zunächst für sechs Jahre laufen. 2026 soll schließlich evaluiert werden, ob auch ab 2027 eine Spezialisierung angeboten werden soll.
Der praktische Teil – Eine Übersicht
Der theoretische Teil – Noch eine Übersicht
Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels findet eine schulinterne Zwischenprüfung statt. Diese muss nicht bestanden werden, um die Ausbildung fortzusetzen. Vielmehr kann diese Prüfung dazu führen, dass ein Auszubildender, der an dieser Stelle die Ausbildung beendet, als Pflegeassistent in seinem Bundesland anerkannt wird bzw. sie Möglichkeit hat eine verkürzte Assistenzausbildung zu absolvieren. Dies werden, wie erwähnt, die einzelnen Bundesländer für sich entscheiden.
Die Bedeutung der Praxisanleitung
Die neue Pflegeausbildung regelt auch die Praxisanleitung neu. Das Ausbildungsgesetz schreibt 10% der praktischen Ausbildung als Praxisanleitung vor. Diese Zeit muss durch die Praxisanleitung strukturiert gestaltet werden. Anhand eines Ausbildungsnachweises zur Dokumentation der praktischen Ausbildung, der vom Auszubildenden zu führen ist, wird von der jeweiligen Schule überprüft, ob der Ausbildungsplan eingehalten wird. Im Bereich der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege ist dieses Prozedere bereits heute schon üblich. Für viele Praxisanleitungen in der Altenpflege ist dieses Vorgehen neu.
Neu ist auch die Weiterbildung zur Praxisanleitung. Genügten bisher 200 Stunden Weiterbildung, so werden zukünftig 300 Stunden benötigt. Die „alten“ Praxisanleiter haben einen Bestandschutz und müssen nicht nachqualifiziert werden. Allerdings müssen alle Praxisanleiter zukünftig jährlich eine 24-stündige berufspädagogische Fortbildung absolvieren.
Viele Einrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung fühlen sich nun genötigt, so viele Praxisanleitungen wie möglich, noch in 2019 ausbilden zu lassen. Mitverantwortlich für diesen „Hype“ sind unter anderem auch die diversen Fort- und Weiterbildungsinstitute, die hier natürlich einen finanziellen Reiz sehen und ihre Kurse massiv bewerben.
Wir raten jedoch zur Geduld – schließlich wird die Praxisanleitung ab 2020 refinanziert werden, und zwar mit 10% pro Auszubildendem nach neuem Pflegeberufegesetz. Das bedeutet: Haben Sie zehn Auszubildende, bekommen Sie eine Vollzeitstelle für Praxisanleitung refinanziert. Diese Stelle können Sie rein theoretisch auf mehrere Köpfe verteilen. Wichtig ist, und das werden Sie nachweisen müssen, dass Sie den bzw. die Mitarbeiter für den anteiligen Zeitraum (10% pro Azubi) für Praxisanleitung freistellen.
Das bedeutet aber auch, dass Sie Ihren Personalschlüssel um den Wert nach oben anpassen können, den Sie in Praxisanleitung investieren.
Was ist zu tun?
Sind Sie der bzw. die Ausbildungsverantwortliche in Ihrer Einrichtung, dann sollten Sie bereits erste Planungen für 2019 und 2020 vorgenommen haben. Falls Sie noch nicht tätig geworden sind, dann ist das auch kein Grund zur Panik. Schließlich müssen Sie das Rad nicht neu erfinden. Es gibt jedoch ein paar Entscheidungen, die Sie treffen müssen:
- Wie viele Ausbildungsplätze stellen wir 2019 zur Verfügung (leider ist derzeit noch völlig unklar, wie sich die Auszubildenden selbst entscheiden. Möchten sie nach „altem“ oder neuem Gesetz ausgebildet werden?)
- Wie viele Ausbildungsplätze können wir ab 2020 zur Verfügung stellen?
- Mit welcher Schule möchten wir kooperieren?
Der letzte Punkt ist überaus wichtig. Sind Sie eine kleine Einrichtung, dann kann es Sinn machen, eine Schule zu wählen, die Ihnen einen Großteil der bereits im Vorfeld der Ausbildung zu erledigenden Schritten, abnimmt. Hier meinen wir insbesondere die Suche nach Kooperationspartnern für die praktische Ausbildung. Denn, wie eingangs erwähnt, sind Sie als praktischer Ausbildungsträger dafür verantwortlich, dass die Pflichteinsätze Ihres Auszubildenden ordnungsgemäß absolviert werden. Das bedeutet, dass sie mit jedem Kooperationspartner einen eigenen Kooperationsvertrag schließen müssten. Diese zeitintensive Arbeit kann vom theoretischen Ausbildungsträger übernommen werden, was hochgradig Sinn macht, denn diesem sind in der Regel die möglichen Kooperationspartner bereits bekannt. Ein kleines Manko besteht jedoch: Die Schule wird sich diese Arbeit von Ihnen finanzieren lassen. Das ist nur gerecht; wer die Arbeit macht, soll sie schließlich auch bezahlt bekommen. Bedenken Sie, wieviel Stress und Zeit Ihnen dadurch erspart bleibt.
Auch besteht die Möglichkeit, wiederum gegen Refinanzierung, dass die Schule den Part der Praxisanleitung übernimmt. Das kann Sinn machen, wenn Sie eine kleine Einrichtung führen und nur wenige Auszubildende pro Jahr einstellen können. Denken Sie daran: „10% Praxisanleitung pro Auszubildendem nach neuem Pflegeberufegesetz.“
Auch hier liegt der Vorteil darin, dass Sie sich Zeit und Arbeit sparen und gleichzeitig die Gewissheit haben, dass Sie gesetzeskonform ausbilden.
Fazit zur generalistischen Pflegeausbildung – Blick nach vorn
Sicher ist: Eine neue einheitliche Ausbildung wird der Pflege guttun. Sie ist aus unserer Sicht unvermeidbar, will man den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft gewachsen sein.
Sicher ist auch, dass es nicht von Beginn an reibungslos laufen wird. Bei der Durchführung sind der ein oder andere Stolperstein durchaus vorherzusehen.
Aktuell gibt es im Bereich der Pflegeberufe ca. 130.000 Auszubildende. Davon verteilen sich knapp 60.000 Azubis auf die Gesundheits- und Krankenpflege. Weitere 60.000 sind in der Altenpflege beschäftigt und lediglich um die 10.000 Azubis beschreiten ihren Weg in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Wenn man an die Pflichteinsätze denkt, bedeutet das, sofern die Zahlen auch in 2020 stabil bleiben, dass insgesamt 130.000 Auszubildende einen Pflichteinsatz in der Pädiatrie zu leisten haben. Da fragt man sich schon, wie dieser „Flaschenhals“ bewältigt werden soll. Hier gibt es seitens der Politik verschiedene Lösungsansätze. Zum einen beträgt der Pflichtstundenteil lediglich 120 Std. (In den übrigen Pflichteinsätzen sind es jeweils 400 Std.) Zum anderen soll es möglich sein, den pädiatrischen Einsatz auch in Kinderarztpraxen und in verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen zu absolvieren. Wie sich dort jedoch die nun so wichtige Praxisanleitung gestaltet, ist fraglich. Hier müssen noch Lösungen gefunden werden.
Auch für die Pflegeschulen wird es zeitlich knapp werden, da die Rahmenlehr- und Ausbildungspläne, nach denen die Schulen ihre Curricula erstellen, noch nicht abschließend vorliegen. Ganz zu schweigen davon, dass die Vorbereitung auf die neue Ausbildung, bei den Schulen erhebliche Personalkosten bewirken, deren Finanzierung nach altem Ausbildungsgesetz zu bewerkstelligen ist.
Bei aller Kritik, überwiegt am Ende doch das Positive. In einigen Jahren werden die Unterschiede, die wir heute zwischen den Professionen beklagen, nur noch minimal sein. Dabei wird es auch darauf ankommen, zu verstehen, dass es keine drei Berufe mehr gibt, sondern lediglich einen: den der Pflegefachfrau / des Pflegefachmanns. Und damit einhergehend ist es wünschenswert, dass heutige Ausbildungsinhalte ad acta gelegt werden, sofern sie für die tägliche Arbeit nicht relevant sind. So ist z.B. der Anteil an, nennen wir es, „krankenpflegerischer Versorgung“ in den Altenpflegheimen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Da macht es keinen Sinn, dass sich Altenpflegeschüler mit Filz- und Laubsägearbeiten beschäftigen. Die Zeiten, in denen Altenpfleger soziale Angebote für ihr Klientel entwickelt und durchgeführt haben, sind vielerorts längst vorbei. Das ist schade. Aber die Realität. Fall Sie auf der Suche nach neuen Pflegefachkräften für Ihre Einrichtung sind, finden Sie hier unsere Personalvermittlung Pflege.