Zum 01.01.2024 sind erneut Änderungen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) in Kraft getreten. Sie dienen dem Schutz der Patienten ebenso wie dem des Pflegepersonals und ziehen bei Nichteinhaltung Sanktionen nach sich. Sie zu kennen und zu befolgen, ist daher auch für Arbeitnehmende im Bereich der Pflege von entscheidender Bedeutung.
Was ist die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)?
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung entstand als Ersatzvornahme bereits 2018. Bis dahin galt die Vorschrift, dass Krankenhäuser die Personaluntergrenzen individuell festlegen. Der Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft übten daran jedoch massive Kritik. Da es bei den folgenden Verhandlungen nicht zu einer Einigung kam, wurde die PpUGV von der Regierung erlassen. Zunächst sollte sie ausschließlich als kurzfristiger und befristeter Übergang dienen. Eine Ablösung ist aktuell jedoch noch nicht absehbar.
Was umfasst die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung?
Das Ziel der Verordnung ist es, dass in allen Krankenhäusern und auf betroffenen Stationen ausreichend Personal zur Verfügung steht. Dies ist einerseits entscheidend für die medizinische Versorgung der Patienten. Andererseits ist es ausschlaggebend für die Gesundheit und Belastung des Personals. Sind Bereiche fortlaufend unterbesetzt, stellt das zusätzlich eine Gefahr für die Einrichtung dar. Das gilt bereits ohne die Sanktionen, die mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung einhergehen.
In ihr enthalten sind:
- Ermittlung pflegesensitiver Bereiche
- Berechnung des Pflegepersonalquotienten
- Erfassung und Einhaltung des korrekten Verhältnisses zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften
- Übermittlung der nötigen Daten in festgelegten Intervallen
Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, alle erforderlichen Informationen zu sammeln und fristgerecht zu übermitteln. Die Mitteilungspflicht ist die Basis für die Weiterentwicklung und Anpassung der Verordnung. Neuerungen daran werden jährlich veröffentlicht und treten jeweils zum 1. Januar in Kraft.
Wie werden die Pflegepersonaluntergrenzen bestimmt?
Die Untergrenzen für das Pflegepersonal gelten nicht pauschal auf allen Stationen. Von der Verordnung betroffene Bereiche werden als pflegesensitiv bezeichnet. Ob und welche Bereiche darunter fallen, bestimmt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Für die Beurteilung werden die übermittelten Daten des Vorjahres herangezogen. Mit den Änderungen seit Januar 2024 zählt nun auch die Neurochirurgie zu den generellen pflegeintensiven Bereichen.
Je nach Belegung, Schwerpunktbezeichnung und bei mindestens 40 Prozent der Fälle mit Einordnung in die Indikatoren-DRGs der Fachabteilungen, können Bereiche in Krankenhäusern unabhängig von den allgemeinen Vorgaben zusätzlich von der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung betroffen sein.
Wichtig für die Praxis ist zum einen, dass keine allgemeine Untergrenze vorhanden ist. In allen Fachrichtungen herrschen unterschiedliche Vorgaben. Zum anderen sind verschiedene Untergrenzen zwischen Tages- und Nachschichten sowie Wochentage, Wochenende und Feiertagen vorhanden. Der Pflegeschlüssel kann sich teilweise verdoppeln, ohne dabei gegen die PpUGV zu verstoßen.
Wer profitiert von der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung?
Auf den ersten Blick scheint die PpUGV ausschließlich den Patienten dienlich zu sein. Ihre Betreuung, die Pflege und Versorgung soll durch die Untergrenze in einem sicheren Maße gewährleistet werden. Der Nutzen für die Patienten ist unbestreitbar vorhanden, allerdings nicht der einzige Vorteil, der aus der gesetzlichen Verordnung entsteht.
Pflegefach- und Pflegehilfskräfte sowie verwandte Berufe, wie Hebammen, werden mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ebenfalls geschützt. Andauernde Unterbesetzung führt im anspruchsvollen Bereich der Pflege zu einer ganzen Reihe an Problemen und Risiken. Die Fehlerquote steigt an. Die enorme physische und psychische Belastung zieht gesundheitliche Beschwerden bis hin zum vollständigen Ausfall nach sich. Ist zu wenig Personal für zu viele Patienten vorhanden, müssen die Pflegenden einen deutlich größeren Aufwand betreiben und eine enorme Belastung abfangen. Hohe Krankenstände oder Berufswechsel sind daher keine Seltenheit. Durch die gesetzlich geregelte Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung aus dem Jahr 2024 ist einerseits Sicherheit vorhanden.
Wird in einem Krankenhaus fortlaufend dagegen verstoßen, haben Pflegefach- und Pflegehilfskräfte mit der PpUGV eine geltende Handhabe. Durch die Mitteilungspflicht erfolgt zudem eine automatische Kontrolle, sodass Pflegende in der Regel nicht selbst tätig werden müssen und eine Entlastung auf mehreren Ebenen erfahren.
Für die medizinischen Einrichtungen selbst ist die Datenerhebung und Dokumentation samt der möglichen Vergleiche eine sinnvolle Hilfe. Sie zeigen Defizite auf, erfassen Verbesserungsbedarf und Veränderungen fortlaufend und lassen dadurch schnellere Anpassungen zu.
Hinzu kommt, dass Pflegekräfte nicht überfordert werden, die Fehlerquote und Risiken sinken dadurch ebenso wie die Krankentage, Ausfälle und Personalfluktuation. Die Mitarbeiterzufriedenheit kann steigen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass es sich lediglich um einen bestimmenden Faktor für die Zufriedenheit von Patienten und Angestellten zugleich handelt.
Gibt es Ausnahmen bei der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung?
Ja, die Untergrenze kann in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise Epidemien und Großschadensereignisse mit einem abrupt erhöhten und extremen Patientenaufkommen. Ebenso kann sie erhöht werden, wenn ein enormer Pflegeaufwand besteht und absehbar sowie dauerhaft mehr Personal erforderlich ist, um den Grundstandard zu halten und die Versorgung sicherzustellen.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung 2024?
Die PpUGV des Jahres 2024 umfasst weiterhin die Einhaltung der jeweiligen Untergrenzen in den verschiedenen Fachbereichen. Dabei gilt für die Intensivmedizin ein anderer Schlüssel als beispielsweise in der Urologie, während des Tages müssen andere Verhältnisse angesetzt werden als während der Nachtschicht.
Werden diese Grenzen missachtet, drohen empfindliche Strafen.
Die Erfassung und Mitteilung der Daten gehören ebenfalls zu der Verordnung. Um Schwankungen, Veränderungen und Missstände frühzeitig zu erkennen und bei der Aktualisierung berücksichtigen zu können, ist eine engmaschige Dokumentation und Übermittlung nötig. Werden die gesetzlich festgelegten Termine nicht eingehalten, fehlen Daten oder wurden sie nicht auf die vorgeschriebenen Weisen gewonnen, fallen ebenfalls Strafen angesetzt.
Bei diesen Sanktionen handelt es sich vorrangig um Vergütungsabschläge und Verringerungen der Fallzahlen. Das Missachten der Verordnung hat also hauptsächlich finanzielle Konsequenzen.
Medizinische Einrichtungen können das Risiko für die Strafen senken, indem sie die Pflegekennzahlen als Basis für eine stetige Kontrolle und Optimierung verwenden. Die Zahlen sind aussagekräftige Anhaltspunkte über die Wirtschaftlichkeit und der Ansatzpunkt aller Steuerungsmöglichkeiten.
Als Pflegekraft auf dem Laufenden bleiben mit der PpUGV
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wird jährlich erweitert und aktualisiert. Im Jahr 2024 ist die Neurochirurgie als neuer pflegesensitive Bereich dazugekommen. Während der Tagschicht gilt eine Pflegepersonaluntergrenze von 9 Patienten auf eine Pflegefachkraft. Während der Nachtschicht steigt die Untergrenze auf 18 Patienten pro Pflegefachkraft. Hinzu kommt der Anteil der Pflegehilfskräfte, der tagsüber bei 10 und nachts bei 5 Prozent pro Pflegefachkraft festgelegt ist.
Wichtig für Pflegefach- und Pflegehilfskräfte ist es, die aktuell für den eigenen Bereich geltenden Grenzen zu kennen. Kommt es wiederholt zu vermeidbaren Verstößen, ist eine rechtliche Grundlage für Beschwerden gegeben. Wird die Grenze zwar eingehalten, doch der Pflegebedarf fällt deutlich höher aus, als mit dem Personalschlüssel bewältigt werden kann, muss dieser Punkt ebenfalls angesprochen und passend neu bewertet werden.